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Neubau Zweifamilienhaus - Vellmar

In Vellmar durften wir den Neubau eines Zweifamilienhauses als Doppelhaushälfte planen und das Projekt von der ersten Entwurfsidee über die Bauvoranfrage und den Bauantrag bis hin zur detaillierten Werkplanung begleiten.

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Eine besondere Herausforderung stellte die planungsrechtliche Einordnung des Vorhabens dar. Da sich das Grundstück im unbeplanten Innenbereich befindet, wurde der Neubau unter Berücksichtigung des § 34 BauGB entwickelt und sensibel in die vorhandene Umgebungsbebauung eingefügt. Gleichzeitig waren die spezifischen bauordnungsrechtlichen Anforderungen des Landes Hessen (HBO) zu berücksichtigen.

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Der Entwurf basiert auf einem klar gegliederten Hauptbaukörper, der durch bewusst untergeordnete Bauteile ergänzt wird. So wurde das Treppenhaus aus dem Hauptbaukörper herausgelöst und außenliegend angeordnet. Dadurch konnte die Wohnfläche innerhalb des Gebäudes effizienter genutzt und mehr Raum für großzügige, flexibel nutzbare Grundrisse geschaffen werden.

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Auf der Gartenseite erweitert ein Warmwintergarten den Wohnbereich und schafft zusätzlichen, ganzjährig nutzbaren Wohnraum. Großflächige Aluminium-Schiebetüren sorgen für viel Tageslicht und schaffen einen fließenden Übergang zwischen Wohnraum, Wintergarten und Garten.

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Das außenliegende Treppenhaus und der Wintergarten setzen sich sowohl geometrisch als auch gestalterisch bewusst vom Hauptbaukörper ab. Die klare Differenzierung der Baukörper verleiht dem Gebäude eine eigenständige Architektursprache und lässt gleichzeitig die Grundform des Haupthauses deutlich ablesbar.

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So entstand ein Entwurf, der planungsrechtliche Rahmenbedingungen, effiziente Flächennutzung und hohe Wohnqualität miteinander verbindet – individuell entwickelt für die Bedürfnisse der Bauherrschaft.

BGF

360 m²

PLANUNG

2025

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